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Alles rund um die Behandlung

Was ist eine tiefenpsychologisch fundierte Behandlung?

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eines von vier anerkannten Psychotherapieverfahren für Kinder und Jugendliche, das zur Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse berechtigt ist.  
Die Psychotherapie behandelt emotionale und psychische Störungen. Die bei Kindern und Jugendlichen auftretenden Störungen sind häufig auf unbewusste Ursachen zurückzuführen. Diese Symptome sind individuell sinnvolle - meistens unbewusste - Versuche des Kindes oder des Jugendlichen auf eigene innere Konflikte aufmerksam zu machen. 
Im geschützten Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sollen die unbewussten Konflikte bearbeitet werden. Dies gelingt durch ein zuverlässiges, stabiles Beziehungsangebot, das die Herstellung einer Vertrauensbeziehung ermöglicht. Das Kind oder der Jugendliche soll in den Behandlungsgesprächen die Möglichkeit erhalten, seine inneren Konflikte und Empfindungen wie Wut, Trauer, Zorn und Ängste, aber auch Anlehnungs- oder Autonomiewünsche zum Ausdruck zu bringen oder in Worte zu fassen. 
Ziel der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist es zunächst, im Sinne einer emotionalen Entlastung zu wirken, um dann bisher unbewusste, der Entwicklungsstufe unangemessene Wünsche und Verarbeitungsformen zu thematisieren. So können sie schließlich in reife Ausdrucks- und Verhaltensweisen überführt werden.
Meine Behandlung ist schwerpunktmäßig tiefenpsychologisch fundiert ausgerichtet und wird individuell auf das Kind oder den Jugendlichen abgestimmt.

Indikationen für eine Psychotherapie

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist bei folgenden psychischen Störungen indiziert:

  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (Schreibabys, Fütterstörungen)

  • Ängste (bei Trennungsproblemen, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, phobische Störungen)

  • Zwänge und Tic-Störungen

  • Depressive Entwicklungen (sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, Interessenslosigkeit)

  • Traumatische Erlebnisse (sexuelle Übergriffe, Gewalterfahrungen)

  • Psychosomatische Symptome (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)

  • Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche)

  • Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Adipositas)

  • Aggressives und oppositionelles Verhalten (keine Regeleinhaltung, respektloses und freches Verhalten)

  • Selbstverletzendes Verhalten

  • Suizidales Verhalten

  • ADHS und ADS (motorische Unruhe, Konzentrationsprobleme und Impulsivität)

  • Einnässen und Einkoten (nach dem 5. Lebensjahr)

  • Dissoziales Verhalten (Weglaufen, Stehlen, Schule schwänzen und Lügen)

Behandlungsablauf

Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Im Verlauf einer Behandlung ist eine Kooperation mit den medizinischen Kolleg*innen jedoch immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.

Kontaktaufnahme

In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Es werden möglichst zeitnah Termine vereinbart und diese entweder per Mail oder postalisch mit einem Anschreiben, einem Patientenbogen, einer Videosprechstundenerklärung und einer Datenschutzerklärung zu gestellt.

Erstgespräche

Die Erstgespräche dienen zunächst dem persönlichen Kennenlernen. Abhängig vom Alter des Kindes/Jugendlichen lerne ich gerne zuerst das Kind/ den Jugendlichen kennen und in einem zweiten Gespräch die Bezugspersonen. Da eine vertrauensvolle Beziehung die Basis für eine erfolgreiche Behandlung ist, ist es wichtig, dass sich sowohl das Kind oder der Jugendliche als auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können.

Probatorische Phase

Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und diagnostischer Testverfahren. Anhand der Ergebnisse wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes /des Jugendlichen abgestimmt ist. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart. 

Behandlungsphase

Je nach Indikation kann die Psychotherapie im folgenden Umfang erfolgen: 

Kurzzeittherapie
i.d.R.: 24 Therapiestunden plus 6 Gespräche mit den Bezugspersonen, eine wöchentliche Therapiesitzung von 50 Minuten, Dauer der Therapie ca. ein ¾ Jahr.

Langzeittherapie
i.d.R.: Bei Kindern: 70 bis 150 Therapiestunden plus 18 bis 38 Gespräche mit den Bezugspersonen, eine bis zwei wöchentliche Therapiesitzungen von  50 Minuten, Dauer der Therapie ca. 1,5 - 2,5  Jahre.
i.d.R.: Bei Jugendlichen: 90 bis 180 Therapiestunden plus ggf. 23 bis 45 Gespräche mit den Bezugspersonen, eine bis zwei wöchentliche Therapiesitzungen von 50  Minuten, Dauer der Therapie ca. 1,5 -3 Jahre.

In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine fortlaufende Überprüfung immer wieder erforderlich ist. Die Bezugspersonen erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung.

Abschlussphase 

In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um die Ablösung von der Therapeutin. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe und der Psychoeducation eine besondere Bedeutung zu.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für 5 Sprechstunden und bis zu 6 Probatorischen Sitzungen jeweils zu 50 Minuten werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikation für eine Psychotherapie folgt die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt. 

Privat Versicherte

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist meist ebenso problemlos möglich. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

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